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   VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238   

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https://dejure.org/2017,50702
VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238 (https://dejure.org/2017,50702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238 (https://dejure.org/2017,50702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 11 ZB 17.31238 (https://dejure.org/2017,50702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4, § 80, § 83b; VwGO § 154 Abs. 2
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Gefahr des Schießens auf Angehörige als inländische Fluchtalternative

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (ukrainische Staatsangehörige aus der Ostukraine) grundsätzliche Bedeutung (verneint); Darlegung; inländische Fluchtalternative; Militär; Berufungszulassungsgrund

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Einordnung der Gefahr des Schießens auf Angehörige als inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    Im Übrigen sind die Einwände, soweit sie sich gegen die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wenden, dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2010 - 10 B 21/09 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung von Berufungszulassungsgründen erfordert eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes (vgl. Happ in Eyermann, a.a.O. § 124a Rn. 59), wobei "darlegen" schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis bedeutet; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105/92 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A.
  • VGH Bayern, 24.08.2017 - 11 B 17.30392

    Einberufung zum Militärdienst als Reservist

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    Die Furcht vor Verfolgung ist nur dann begründet, wenn die Verfolgungsgefahr aufgrund der im Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht der individuellen Lage des Betroffenen tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BayVGH, U.v. 24.8.2017 - 11 B 17.30392 - juris Rn. 16 m.w.N.), was im konkreten Einzelfall zu prüfen und festzustellen und in einem Zulassungsantrag darzulegen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.; Berlit, a.a.O., § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31238
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A.
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